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Sammlung / Bildservice

Geschäftsbedingungen für Fotografie und Film

1. Liefer- und Nutzungsbedingungen

1.1 Die gelieferten Bilddaten dürfen nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks genutzt werden. Alle weiteren Rechte verbleiben beim Museum der Kulturen Basel (MKB) und gegebenenfalls bei weiteren Urheberrechtsinhaberinnen und -inhabern.

1.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt das eingeräumte Nutzungsrecht für den von der nutzenden Person (nachfolgend Vertragspartei genannt) angegebenen Verwendungszweck.

1.3 Jede nicht im Vertrag vereinbarte Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Bilddaten ist gebührenpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des MKB.

1.4 Das Nutzungsrecht wird mit der Bezahlung der Rechnung erworben. Bis dahin verbleibt es beim MKB. Die formelle Nutzungserlaubnis wird durch die Unterzeichnung dieses Vertrags und die Bezahlung der festgelegten Gebühr erteilt. Darüber hinaus wird keine weitere Erlaubnis erteilt. Erfolgt innerhalb von 60 Tagen keine Zahlung, erlischt diese Vereinbarung automatisch.

1.5 Wird das vereinbarte Nutzungsrecht innerhalb eines Jahres nicht ausgeübt, verfällt es. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.

1.6 Die Speicherung, Nutzung oder Vervielfältigung auf Datenträgern jeglicher Art ist nicht gestattet, ausser zur technischen Verarbeitung des Bildmaterials.

1.7 Die Vertragspartei verpflichtet sich, das Bildmaterial nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer von sämtlichen Datenträgern, Servern usw. zu löschen.

1.8 Das Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar.

1.9 Jegliche Bearbeitung sowie eine entstellende oder diskriminierende Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials sind untersagt.

1.10 Das MKB übernimmt keine Haftung, insbesondere für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Rechten Dritter. Die Abklärung allfälliger Urheberrechte und die Entschädigung der Rechteinhaberinnen und -inhaber liegen in der Verantwortung der Vertragspartei. Bei Abbildungen von Personen muss die Vertragspartei vor der Nutzung die Erlaubnis zur Reproduktion von den abgebildeten Personen einholen.

1.11 Leihweise überlassene Bilder und sonstige Daten sind dem MKB innerhalb von sechs Monaten unbeschädigt zurückzugeben; bei einer Auswahl von Ansichtsmustern beträgt die Frist vier Wochen. Auf Verlangen sind die Daten unverzüglich zurückzugeben. Wird das Material nicht innerhalb der festgelegten Frist oder in beschädigtem Zustand zurückgegeben, trägt die Vertragspartei die Kosten für Ersatz oder Wiederherstellung. Dies gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung durch Dritte verursacht wurde. Können die Originaldaten nicht ersetzt werden, schuldet die Vertragspartei Schadenersatz in Höhe der entgangenen Nutzungsmöglichkeiten.

1.12 Lieferungen erfolgen ausschliesslich gegen Vorauszahlung. Nach Zahlungseingang erhält die Vertragspartei die Bestellung innerhalb von acht Wochen.

1.13 Abweichende Vereinbarungen zu diesen Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Sie bedürfen der Schriftform.

2. Reproduktionsbedingungen

2.1 Bei der Wiedergabe gelieferter oder selbst hergestellter digitaler Bilddaten im Internet, in Online-Datenbanken oder anderen elektronischen Archiven darf die Bildschirmauflösung 72 dpi nicht überschreiten.

2.2 Die Reproduktion von Bildausschnitten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des MKB.

2.3 Die vereinbarte Beschriftung und der Copyrightvermerk sind bei jeder Reproduktion anzubringen. Das MKB ist an gut sichtbarer Stelle als Eigentümer und Besitzer zu nennen.

2.4 Auf Verlangen hat die Vertragspartei dem MKB einen Probedruck zur Genehmigung vorzulegen.

2.5 Dem MKB sind unaufgefordert zwei Belegexemplare jeder Publikation oder jedes Verkaufsartikels zu überlassen. Das MKB ist berechtigt, weitere Exemplare zum üblichen Rabatt zu erwerben. Bei einer Online-Publikation hat die Vertragspartei dem MKB unaufgefordert die URL mitzuteilen.

2.6 Das MKB übernimmt keine Haftung für die Farbverbindlichkeit der gelieferten Bilddaten.

3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

3.1 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht, insbesondere den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag ist das Zivilgericht Basel-Stadt, CH-4001 Basel.

Version 1 · 07.09.2026